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Netzanschluss
Häufige Fragen zum Thema Netzanschluss
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Thema "Stromanschluss"
Ist eine Überbauung von Anschlussleitungen zulässig?
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
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